Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und entspricht der üblichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH v. 1985).
Bei privaten Versicherungsträgern und Beihilfestellen bzw. privaten Zusatzversicherungen erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages, eventuell werden nicht alle Heilkundeverfahren von der Krankenkasse übernommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen erstattungsfähig sind.
Unabhängig von der Kostenübernahme durch eine Krankenkasse ist eine Behandlung als Selbstzahler immer möglich.
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung, des Telefonats oder Kommunikation per E-Mail. Die Behandlung als solches wird definiert durch das Eröffnungsgespräch, die therapeutische Behandlung, das Nachgespräch sowie die Dokumentation.
Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 80,00 € je volle Stunde (60 Minuten). Sollte eine volle Stunde überschritten werden, wird diese Zeit je angefangene Viertelstunde mit 20 € berechnet.
Leistungen, die in Anwesenheit der Patientin/ des Patienten erbracht werden, rechnet die Behandlerin wie folgt ab:
Telefonisches Erstgespräch von 15 Minuten | kostenfrei |
Erstanamnese/ Erstgespräch 90 bis 120 Minuten | 120 – 160 € |
Folge- und Kontrolltermine 60 Minuten | 80,00 € |
(jede weitere begonnene 15 Minuten) | 20,00 € |
Anwendung einer Teilkörpertherapie Sitzung 60 Minuten | 80,00 € |
Anwendung einer Ganzkörpertherapie Sitzung 90 Minuten | 120,00 € |
Materialkosten, wie Verbandsstoffe oder Tape sind in den Behandlungskosten nicht inbegriffen.
Weitere Leistungen, die ohne Anwesenheit der Patientin/ des Patienten erfolgen, können wie folgt abgerechnet werden:
Auswertung von Laborergebnissen bei 30 Minuten | 25,00 € |
Erstellung/ Änderung eines Therapieplanes bei 30 Minuten | 20,00 € |
Zusammenstellung einer individuellen Rezeptur je 30 Minuten (z.B. Tee, Spagyrik o.ä.) | 20,00 € |
Ausstellung eines Rezeptes | 7,50 € |
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) und kann mit einem erhöhten Faktor multipliziert werden. Finden die Rechnung keine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse, haben Sie die Möglichkeit Ihre Rechnung sowie die Rezeptkosten am Jahresende über die Einkommensteuer bei dem Finanzamt einzureichen.